Versicherungsfragen bei Umbauten
Es wird die PS Leistung des Gutachtens oder die PS Leistung laut Prüfstandbericht eingetragen.
Daraus resultiert die Haftpflicht des Autos, die sich immer auf die Leistung bezieht.
Die PS Leistung und der Motor können vom Gutachter als Leistungssteigerung eingetragen werden.
Die Beiträge für die Kaskoversicherungen bleiben dann gleich.
Die Entschädigung im Falle eines Kaskoschadens am Fahrzeug richtet sich dann aber nach dem originalen Fahrzeugwert.
Dieser ist durch die ursprüngliche niedrigere Leistung meistens niedriger.
Wie auch Soundanlagen lässt sich dieser Mehrwert jedoch zusätzlich versichern.
Die andere Möglichkeit ist die Umschlüsselung des Fahrzeug auf das Fahrzeug, aus dem der Motor stammt.
Dann ändert sich auch die Kaskoklasse, die aus dieser Umschlüsselung berechnet wird.
Die Teilkasko und Vollkasko werden somit teurer.
In den allermeisten Fällen, die ich mitbekommen habe, belohnen die TÜVs den Aufwand der Umbauten aber und tragen nur eine Leistungssteigerung ein.